Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, gelten diese Bedingungen für all unsere Leistungen mit Einschluß der Beratungsleistungen.
2. Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung des Kunden, gleich welchen Mediums er sich bedient, ist ein verbindliches Angebot. Das Haus der Klaviere Mike Franke kann dieses Angebot nach ihrer Wahl in angemessener Zeit durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, daß dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
3. Preise
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab 35578 Wetzlar. Die Preise für Endverbraucher sind freibleibend und verstehen sich einschließlich der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer. Die Preise für gewerbliche Kunden verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer. Das Haus der Klaviere behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Haus der Klaviere anerkannt sind.
4. Transport
Der Käufer ist verpflichtet, sofort nach Empfangnahme der Ware diese auf Transportschäden zu untersuchen. Bei Schäden hat sich der Käufer bei Annahme der Ware dieses vom Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen. Bei fehlender Bescheinigung erlöschen insoweit sämtliche Rechte des Käufer.
5. Lieferzeit
Das Haus der Klaviere wird sich bemühen, die Lieferung unverzüglich nach Zustandekommen des Vertrages auszuführen. Soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart worden ist, ist das Haus der Klaviere zu Teillieferungen berechtigt. Kann die Lieferung nicht sofort ausgeführt werden, wird das Haus der Klaviere nach Rücksprache mit dem Hersteller eine Lieferfrist angeben. Das Haus der Klaviere kommt nicht in Verzug, wenn diese angegebene Lieferfrist um 14 Tage überschritten wird. Diese Frist verlängert sich entsprechend bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden können. Stellt sich innerhalb dieser Nachlieferungsfrist heraus, daß die Lieferung unmöglich oder für das Haus der Klaviere unzumutbar ist, ist das Haus der Klaviere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall sind Schadenersatzansprüche beiderseitig ausgeschlossen.
6. Gewährleistung
Liegt ein von das Haus der Klaviere zu vertretener Mangel vor, so ist das Haus der Klaviere nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle des Mangels ist das Haus der Klaviere verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Auswendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.. Das Risiko und die Kosten der Rücksendung/ Transport an den Käufer trägt das Haus der Klaviere, falls die Mangelrüge berechtigt war. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder ist das Haus der Klaviere zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen die das Haus der Klaviere zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung vom Haus der Klaviere auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Die Gewährleistungsfrist besteht 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche aus Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
7. Warenrücknahme
Eine Warenrücknahme kann nur dann erfolgen, wenn das Rücknahmerecht mit dem Zustandekommen des Vertrages schriftlich vereinbart wurde. Unbeschadet dessen besteht eine Rücknahmeverpflichtung vom Haus der Klaviere nur dann, wenn die Ware sich in einem einwandfreien Zustand befindet und die Rücksendung frachtfrei an den Geschäftssitz vom Haus der Klavier in 35578 Wetzlar. Falls Ware ohne vorherige Rücknahmevereinbarung zurückgesandt wird, behält sich das Haus der Klaviere vor, die Annahme zu verweigern. Der Abschluß einer Rücknahmevereinbarung ist generell ausgeschlossen bei solchen Waren, die auf speziellen Wunsch des Bestellers gefertigt wurden oder weil nicht lagermäßig vorhanden, nach Zustandekommen des Vertrages vom Haus der Klaviere ausdrücklich bestellt worden sind. Auf diesen Umstand hat das Haus der Klaviere den Besteller hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, so kann der Besteller davon ausgehen, daß die Ware lagermäßig vorhanden ist. Das Rückgaberecht des Bestellers endet nach Ablauf von 7 Tagen nach Übernahme der Ware. Im Falle rechtmäßiger Ausübung des Rückgaberechtes hat der Besteller Kosten und Risiko des Hin- und Rückversandes zu übernehmen.
8. Eigentumsvorbehalt
Das Haus der Klaviere behält sich das Eigentum an allen Kaufsachen bis zum Eingang der vollständigen Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist das Haus der Klaviere berechtigt die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller das Haus der Klaviere unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für Haus der Klaviere vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, Haus der Klaviere nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt das Haus der Klaviere das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist 35578 Wetzlar als Geschäftssitz des Verkäufers
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